Hier der Wortlaut aus einer Information vom Würzburger Generalvikariat:
"Nach der Veröffentlichung der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben sich eine Reihe von Änderungen und Fragen vor allem bezüglich der Feier unserer Gottesdienste.
Der diözesane Krisenstab wird in Rücksprache mit den anderen bayerischen Diözesen Anfang kommender Woche eine überarbeitete Fassung der diözesanen Rahmenbedingungen vorlegen.
Vorab schon einige wichtige Änderungen als Ergänzungen zu den bestehenden Regeln, die seit gestern in Kraft bzw. von der Konferenz der Generalvikare gemeinsam mit dem Leiter des katholischen Büros Bayern besprochen sind:
1. Statt der FFP2 Maske genügt die medizinische Maske.
2. Die Maske kann am Platz abgelegt werden,
3. Dies ist auch beim Gemeindegesang möglich. Aufgrund der erhöhten Aerosolbildung ist der Gesang aber immer noch reduziert angeraten und gegebenenfalls die Maske empfohlen.
Zur 3G-Regel:
4. Die 3G-Regel findet für reguläre Gottesdienste keine Anwendung, da sie eine genaue Kontrolle der Teilnehmenden erfordern würde. Auch bei Trauergottesdiensten soll die 3G-Regel aufgrund des öffentlichen Interesses dieser Feiern keine Anwendung finden. Nach Absprachen zwischen den bayerischen Generalvikaren kann die 3G-Regel bei Trauungen, Erstkommunionen, Firmungen und anderen besonderen Gottesdienstfeiern angewendet werden. Nur in diesen Feiern nach der 3G-Regel entfallen die Abstandsvorgaben."
Für unsere Pfarreiengemeinschaft möchte ich noch betonen, dass dort, wo sie bereits besteht die Anmeldepflicht bleibt. Denn diese ist ja bedingt durch die Abstandsregel!